Wieso ein Tabakproduktegesetz

Die Ausgangslage

Die Promotion und Abgabe von Zigaretten und anderen Tabakprodukten waren bisher im Lebensmittelgesetz geregelt. Dieses ist auf den 1. Januar 2014 revidiert worden, die Bestimmungen zu Tabakprodukten laufen nach einer Übergangsfrist aus. Als Ersatz für diese Regelungen wird nun das Tabakproduktegesetz (TabPG) geschaffen. Das neue Tabakproduktegesetz soll das Ziel haben, die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den negativen Folgen des Tabakkonsums zu schützen.

Bereits in der Vernehmlassung 2014 zu den bundesrätlichen Vorschlägen zu dem neuen Gesetz wies die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz auf die ungenügenden gesetzlichen Einschränkungen hin. Diese Hinweise wurden ignoriert. In seinem ersten Gesetzesentwurf 2015 schlug der Bundesrat vor, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu verbieten. Vorgesehen waren zudem lediglich eine teilweise strengere Regelung im Bereich Werbung und Sponsoring für Zigaretten und andere Tabakprodukte. Dieser bundesrätliche Entwurf war weit weniger einschneidend als die Gesetzgebung der meisten europäischen Länder. Aus wirtschaftlicher Sicht wies das neue Gesetz, laut Begleitstudie, eine positive Bilanz von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken für die Allgemeinheit und die Unternehmen auf.

Trotzdem stellte sich 2016 eine bürgerliche Mehrheit in National- und Ständerat gegen den Vorschlag. Sie gewichteten die freie Marktwirtschaft höher als den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Tabakkonsum und wiesen den Gesetzentwurf an den Bundesrat zur Überarbeitung zurück. Dieser wurde angewiesen eine neue Vorlage ausarbeiten, in welcher fast alle Massnahmen, die einen wirksamen Gesundheits- und Jugendschutz ermöglichen sollen, komplett gestrichen werden. Die neue Vorlage wird voraussichtlich Ende 2018 im Parlament beraten werden.

Das aktuelle Gesetz

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Verboten ist ebenfalls Werbung für Tabakprodukte, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und bezweckt, sie zum Tabakkonsum zu animieren. Im Besonderen ist die Tabakwerbung an Orten verboten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten, und an Veranstaltungen, die hauptsächlich Jugendliche besuchen – die schwammigen Bestimmungen werden in der Praxis oftmals umgangen. Die Abgabe von kostenlosen Werbegegenständen (T-Shirts, Mützen, Bälle, etc.) an Jugendliche ist auch verboten.

Gestattet ist (unter Vorbehalt kantonaler Bestimmungen) die Plakatwerbung im öffentlichen Raum (Strassen und Plätze), die Werbung an Verkaufsstellen, Werbespots im Kino, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Sponsoring von Kultur- und Sportanlässen, der Verkauf von Markenartikeln mit dem Logo oder dem Namen einer Zigarettenmarke, die direkte Promotion über Stände und Hostessen und die Organisation von grossen nationalen Wettbewerben.

Die Kantone haben die Möglichkeit eigene, weitergehende Einschränkungen einzuführen. Eine Mehrheit hat dies genutzt. Heute wohnen vier von fünf Personen in einem Kanton, in dem Plakatwerbung für Tabakprodukte verboten ist.

Der europäische Vergleich

Der Verband der europäischen Krebsligen vergleicht seit zehn Jahren, welche Massnahmen die Staaten in Europa zur Eindämmung des Tabakkonsums ergreifen, und listet diese in seiner «Tobacco Control Scale in Europe» auf.

Im Bereich «Massnahmen gegen Tabakwerbung» erhält die Schweiz lediglich zwei von dreizehn möglichen Punkten. Sie landet damit auf dem letzten Platz von 35 gelisteten europäischen Staaten.

«Die Schweiz ist das einzige europäische Land, in dem Tabakwerbung in der Presse erlaubt ist; sie ist zusammen mit Weissrussland auch das einzige Land ohne Begrenzung des Sponsorings von Kultur- und Sportveranstaltungen.»

Projekt zur Beobachtung der Marketingstrategien für Tabakprodukte 2014

Basisinformation zur Tabakwerbung, Informationsbroschüre des Bundesamtes für Gesundheit BAG