6. Ein Werbeverbot ist unnötig. Die drei grossen Tabakkonzerne haben auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Marketing- und Werberichtlinien getroffen.
Die Marketingregeln, die sich die Tabakkonzerne selbst auferlegen, sind unrealistisch. Die Tabakkonzerne behaupten, die Vermarktung von Tabakprodukten richte sich ausschliesslich an erwachsene Rauchende und nicht an Minderjährige. Aber wie sollen die Tabakinserate in «20 Minuten» für 18-Jährige, aber nicht für 17-Jährige attraktiv sein?
Nur eine gesetzliche Vorschrift garantiert einen wirksamen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung.